Leistungen

WEG-Verwaltung / Hausverwaltung

 

 Hausverwaltung in Hamburg und Umgebung

 

  • Professionelle Mietverwaltung
  • Verlässliche und transparente Hausverwaltung
  • Regional in Hamburg und Umgebung

Effiziente Hausverwaltung für Ihre Immobilie
Als zertifizierter Hausverwalter kümmern wir uns bei der Manek-Immobilien um die umfassende und sorgfältige Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Umland. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Interessen zu vertreten und den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und eine engagierte Betreuung, die Ihre Gemeinschaft spürbar entlastet.
Ob finanzielle Verwaltung, rechtliche Absicherung oder bauliche Maßnahmen – wir übernehmen alle Aspekte der Hausverwaltung, damit Sie sich ganz auf Ihr Eigentum konzentrieren können.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

Eigentümerversammlung

 

Das Wichtigste in Kürze

 

  • Auf der Eigentümerversammlung treffen alle Wohnungseigentümer wichtige Entscheidungen, die die Wohnanlage betreffen.
  • Die Eigentümerversammlung beschließt beispielsweise Instandhaltungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, die Hausordnung und den Wirtschaftsplan.
  • Jeder Wohnungseigentümer hat ein Abstimmungsrecht.
  • Bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung gilt das Mehrheitsprinzip.

 

Warum ist die Eigentümerversammlung wichtig?


Was in der Eigentümerversammlung entschieden wird, ist für alle Eigentümer bindend. Als Wohnungsbesitzer ist es deshalb sehr ratsam, an diesen Versammlungen teilzunehmen und von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Sie wollen Ihre neue Eigentumswohnung mit einem Balkon verschönern? Sie haben kein Auto und nutzen Ihren Tiefgaragenstellplatz für Ihre umfangreiche Fahrradsammlung? Zum Einzug haben Sie ein Apfelbäumchen geschenkt bekommen, das Sie nun zur Freude aller Hausbewohner in den Gemeinschaftsgarten pflanzen wollen? Gut möglich, dass Sie all diese Wünsche umsetzen können. Aber nur dann, wenn die anderen Eigentümer zustimmen. Denn all diese Punkte betreffen den gemeinsamen Raum der Immobilie und unterliegen deshalb den Beschlüssen der Eigentümerversammlung.
Sie haben kein Interesse an einer Solaranlage auf dem Dach? Wenn die Eigentümerversammlung diese jedoch beschließt, sind Sie verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. So wichtig und einflussreich ist also die Eigentümerversammlung.
Was wird in einer Eigentümerversammlung besprochen?
Die Eigentümerversammlung ist das Gremium, in dem Wohnungseigentümer über alle Fragen entscheiden, die die Verwaltung des gemeinsamen Wohneigentums betreffen. Deshalb ist die Form der Eigentümerversammlung gesetzlich geregelt, und zwar im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Hier ist festgelegt, wie häufig die Versammlung zusammentritt, wer eingeladen wird, wann eine Beschlussfähigkeit gegeben ist, welche Entscheidungen unbedingt der Zustimmung der Eigentümerversammlung bedürfen und vieles mehr.
So muss auf der Eigentümerversammlung über Instandhaltungsmaßnahmen, Renovierungsarbeiten, Baumaßnahmen, die Hausordnung oder Vereinbarungen über den Gebrauch der gemeinsamen Immobilie abgestimmt werden.
Neben diesen Entscheidungen beschließt die Eigentümerversammlung außerdem den gemeinsamen Wirtschaftsplan für die Immobilie. Der Wirtschaftsplan benennt die anfallenden Kosten für die Unterhaltung des gemeinsamen Wohneigentums, etwa für Reparaturen, den Gärtner, die Hausverwaltung oder eine Putzfirma. Aus dem Wirtschaftsplan geht das Hausgeld hervor, also die Summe, die jeder Wohnungseigentümer monatlich zu bezahlen hat. Um die Richtigkeit des Wirtschaftsplans sowie die Kosten überprüfen zu können, wird jährlich eine Abrechnung erstellt, die dann ebenfalls in der Eigentümerversammlung vorgestellt wird.
Darüber beschließt die Eigentümerversammlung:

 

  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsarbeiten
  • Baumaßnahmen
  • Hausordnung
  • Gebrauch der Immobilie
  • Wirtschaftsplan

Wer darf an einer Eigentümerversammlung teilnehmen?
Eingeladen werden alle Wohnungseigentümer der gemeinsamen Immobilie - auch Eigentümergemeinschaft genannt. Gehört eine Wohnung mehreren Personen, müssen per Gesetz auch hier alle Eigentümer eingeladen werden. Eine Anwesenheitspflicht besteht für die Wohnungseigentümer zwar nicht. Wollen sie jedoch mitentscheiden, können sie das nur durch die persönliche Anwesenheit oder, indem sie ihre Stimme mittels Vollmacht an eine Vertretung übertragen. Die Anwesenheit des Stimmberechtigten ist also Voraussetzung für die Stimmabgabe bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.
Eigentümerversammlungen sind nicht öffentlich. Deshalb dürfen Besucher nicht teilnehmen. Eine Sonderregelung gibt es, wenn zum Beispiel Rechtsanwälte oder Architekten als Experten beraten sollen. Sie dürfen eingeladen werden, allerdings muss darüber abgestimmt werden. Nur mit einem Geschäftsordnungsbeschluss ist die Teilnahme möglich. 

 

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